Das Wort „Bürgerrechte“ kommt im Koalitionsvertrag von Union und SPD immerhin vor. Einmal. „Sicherheit“ in all ihren Facetten und Teilwörtern wird dafür ganze 159 Mal genannt. Das passt, denn das ausgerechnet um das Thema „Heimat“ erweiterte Innenministerium kommt in die Hand der CSU. Und so verspricht der Koalitionsvertrag denn auch einen massiven finanziellen und personellen Ausbau von Geheimdiensten und Polizeien sowie eine Erweiterung der Befugnisse bei gleichzeitiger Erleichterung des Datenaustausches zwischen den Behörden.
Konkret sollen 7500 Stellen im Bund bei den Sicherheitsbehörden geschaffen werden. Welche Behörden damit genau gemeint sind, nennt das Dokument nicht. Überhaupt bleiben viele Formulierungen im Teil zur Inneren Sicherheit vage und lassen noch keinen Schluss zu, was am Ende damit wirklich gemeint ist. Ein Beispiel: Der Polizei will die Koalition „alle notwendigen Ermittlungsinstrumente“ zur Bekämpfung von Wohnungseinbrüchen zur Verfügung stellen. Dahinter könnte sich polizeiliche Voraussagesoftware verstecken, gleichzeitig lässt die Formulierung in ihrer Offenheit auch ein Eingehen auf ein polizeiliches Wunschkonzert zu.
Viel mehr Daten tauschen
Das Dokument ist stark geprägt vom Willen, Daten zwischen den Behörden leichter austauschen zu können: Zwischen Bund und Ländern, zwischen Polizeien und Geheimdiensten und mit europäischen Ermittlungsbehörden. Welche Befugnisse und Pflichten mit dem erleichterten Austausch verbunden sind, welche Datenbanken das sein sollen, geht aus dem Koalitionsvertrag nicht hervor.
Dafür will die große Koalition das Bundeskriminalamt (BKA) zum „zentralen Datenhaus“ machen. Gemeint ist damit eine Vereinheitlichung von IT-Infrastruktur und Standards aller Polizeien unter der Ägide des BKA. Für diesen Systemwechsel ist bislang ein dreistelliger Millionenbetrag vorgesehen.
Aus Perspektive der Bürgerrechte bedenklich ist die im Koalitionsvertrag genannte Ausweitung des Datenaustausches bei sogenannten „Gefährdern“. Bei diesen handelt es sich um Personen, die keine Straftaten begangen haben oder nicht einmal offiziell Verdächtige sind, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen müssen. Der Begriff des Gefährders ist gesetzlich nicht verankert und momentan noch eng verbunden mit möglichen islamistischen Terroristen. Letztlich schränkt eine Ausdehnung von (repressiven) Maßnahmen gegen Gefährder die Freiheitsrechte aller Bürger ein, weil auch Unschuldige in den Fokus geraten können. Die Ansicht, was ein Gefährder ist, kann sich zudem fortlaufend ändern.
Ausweitung der Gen-Analyse und der Videoüberwachung
Konkreter wird es beispielsweise bei der Ausweitung der DNA-Analyse in Strafverfahren. Hier sollen in Zukunft auch äußerliche Merkmale (Haar, Augen, Hautfarbe) und das Alter erfasst werden. Der Einsatz dieser Technologie ist in verschiedener Hinsicht problematisch: Erstens ist die Bestimmungsmethode noch sehr ungenau und die Fehlerquote hoch. Verlassen sich Strafverfolger auf die Ergebnisse, können sie schnell in die falsche Richtung ermitteln und falsche Personen verdächtigen. Zweitens ist das Instrument dazu geeignet, dass Minderheiten deutlich stärker in den Fokus von Strafverfolgung geraten. Denn eine Einschränkung der Tatverdächtigten kann nur sinnvoll erfolgen, wenn eines der phänotypischen Merkmale nicht denen der Mehrheitsgesellschaft entspricht. Die Auswertung könnte so ein Racial Profiling begünstigen.
Auch klar ist, dass die Große Koalition trotz des Ausbaus in der letzten Legislaturperiode die Videoüberwachung noch weiter verschärfen will. Auch wird explizit der Einsatz der Kameras als automatisierter Identifizierungs- und Verhaltensscanner („intelligente Videoüberwachung“) als Kann-Option beschrieben. Hier sollen die Ergebnisse des Südkreuz-Experiments abgewartet werden. Da das Pilotprojekt so aufgestellt ist, dass es nur ein Erfolg werden kann und grundrechtliche Aspekte in der Bewertung keine Rolle spielen, ist das keine wirkliche Schranke, sondern vielmehr ein Freifahrtschein. Die Technologie ist ein Gamechanger, deren Folge ist, dass jeder Mensch ein Nummernschild in seinem Gesicht trägt und zu jeder Zeit und an jedem Ort identifizierbar ist.
Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co
Umgefallen ist im Verhandlungsprozess die SPD: So fand sich in einem früheren Verhandlungsstand eine Position der Sozialdemokraten, die auf ein faktisches Verbot des im letzten Sommer überfallsartig ausgebauten Staatstrojaners hinausgelaufen wäre. Diese ist nun spurlos verschwunden.
Auch bei den Geheimdiensten sind Erweiterungen der Befugnisse zu erwarten. So soll das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum gestärkt werden und das Bundesamt für Verfassungsschutz „bei länderübergreifenden extremistischen Phänomenen von bundesweiter Bedeutung seine Steuerungsfunktion verstärkt wahrnehmen, auch bei solchen, die zunächst keinen unmittelbaren Gewaltbezug aufweisen“. Zudem plant die Große Koalition das Bundesverfassungschutzgesetz zu novellieren, um bei Datenerhebung und Datenspeicherung eine Vereinheitlichung zu erreichen. Letztlich ist die Novelle als mögliches Einfallstor für Kompetenzerweiterungen des Inlandsgeheimdienstes zu sehen.
Ferner lässt die Formulierung zur Telekommunikationsüberwachung Spielräume zur Interpretation: Es dürfe für die „Befugnisse der Polizei zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis [..] keinen Unterschied machen, ob die Nutzer sich zur Kommunikation der klassischen Telefonie oder klassischer SMS bedienen oder ob sie auf internetbasierte Messenger-Dienste ausweichen.“ Hinter dieser Formulierung steckt die Forderung, dass Kommunikationsdienste wie WhatsApp oder Signal in Zukunft als Telekommunikationsdienste und nicht mehr als Telemediendienste behandelt werden. Sie müssten dann Bestandsdaten vorhalten und wären zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet.
